Heidelberger Gemeinderat: 3. Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans am 5. Juni 2025
Der Lärmaktionsplan muss alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Die erste Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans wurde vom Heidelberger Gemeinderat am 10.04.2014 beschlossen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 17.10.2019 wurden die Ergebnisse der Lärmaktionsplan-Überprüfung 2018 auf der Basis der Lärmkartierung 2017 einstimmig als zweite Fortschreibung des Heidelberger