Steht hier der Richtige vor Gericht? Prozess am Dienstag, den 30. Januar 2024 in Heidelberg

Steht hier der Richtige vor Gericht? Prozess am Dienstag, den 30. Januar 2024 in Heidelberg

Regierung bricht das eigene Klimaschutz-Gesetz:

"Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz ) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen." (Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 31/2021 vom 29. April 2021)

"Aus der festgestellten Zielerreichungslücke folgt, dass das Klimaschutzprogramm 2023 nicht den Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm gemäß Klimaschutzgesetz entspricht." (​Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023​ S.5 vom 22.08.2023 des Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung)

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt. (Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 30.11.2023)


Ein Gerichtsprozess zur Straßenblockade im März 2023 in Heidelberg.

Zu der Blockade gab es schon verschiedene Prozesse gegen weitere Klimaaktivisten.

Es findet eine Mahnwache um 8 Uhr vor dem Amtsgericht in Heidelberg statt, der Prozess beginnt um 9 Uhr.

Es muss was getan werden beim Klima - das ist nach Meinungsumfragen gesellschaftlicher Konsens - deshalb gibt es ein Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) von unserer Regierung.

Der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen prüft regelmäßig das Klimaschutzprogramm der Regierung.

Das schlechte Urteil des Expertenrats am Klimakurs der Ampelkoalition ruft breite Kritik hervor.

"Aus der festgestellten Zielerreichungslücke folgt, dass das Klimaschutzprogramm 2023 nicht den Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm gemäß Klimaschutzgesetz entspricht."

"Ein Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigte, dass auch die Maßnahmen und Instrumente des Klimaschutzprogramms 2030 nicht ausreichen, um das Gesamtminderungsziel 2030 von mindestens 55 % sowie die einzelnen Sektorziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu erreichen."
(Meldung: Treibhausgasminderungsziele Deutschlands vom 02.05.2023 vom Umweltbundesamt der Bundesregierung)

Wir verlieren gerade überall unsere klimatische Heimat. Und Olaf lügt.