Heidelberger Gemeinderat: 2. Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans am 17. Oktober 2019
Der Lärmaktionsplan muss alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Die erste Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans wurde vom Heidelberger Gemeinderat am 10.04.2014 beschlossen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 17.10.2019 wurden die Ergebnisse der Lärmaktionsplan-Überprüfung 2018 auf der Basis der Lärmkartierung 2017 einstimmig als zweite Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans beschlossen.
Lärmaktionsplanung in Heidelberg
Lärmaktionsplanung | Heidelberg
Die Belastung durch Lärm stellt eines der größten Umweltprobleme dar. Es besteht akuter Handlungsbedarf, effektive Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu hat die Europäische Union (EU) im Jahr 2002 als wichtigen Schritt die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet. Sie ermöglicht es, die Lärmbelastung der Bevölkerung mit harmonisierten Verfahren zu ermitteln und einheitlich darzustellen.

